Zwangs-Änderung!

Da die ursprünglich gewählte Tour nun doch bereits ausgebucht war habe ich nach einem sehr informativen Telefonat mit dem Veranstalter ein neue Tour ausgewählt.

In 6 Etappen vom 23. bis 29. August gehts von Garmisch über den Reschenpass zum Gardasee.

… sobald mir dieser Termin bestätigt wurde, folgen Details.

Transalp Termin

Es ist soweit, der Termin für die Transalp steht fest – flowfactor vom 16.08 bis 22.08. In 7 Tagen, bzw. in 5 Etappen von Garmisch zum Gardasee.

Details folgen …

Bergrettung in Österreich

Die Bergrettung in Österreich konnte im Jahr 2008 fast 6.500 Personen bergen. Davon fast 5.300 Verletzte, mehr als 1.000 Unverletzte und 145 Tote. Bundesweit kamen hier mit über 6.200 Einsätzen mehr als 73.000 ehrenamtliche
Einsatzstunden zusammen.

Mitgliedschaft beim DAV?

Auf jeden Fall! Es gibt zahlreiche Gründe, einer der wichtigsten ist der Versicherungsschutz!
Als Mitglied im Deutschen Alpenverein genießen wir den Alpinen Sicherheit Service – ASS = Weltweiter Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten! (Alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard)

Leistungen im Überblick seit 01.07.2007

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000 je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000 für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.

3. 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/6 24 24 – 393 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport.

Bergrettung:

alle europäischen Länder (auch Mobilfunk) 112
Bayern (Festnetz) 192 22
Österreich 140
Schweiz (Inland)

Schweiz (Ausland)

14 14 (im Wallis 144)

0041 / 333 / 33 33 33

Italien (Festnetz) 118
Slowenien 112
Frankreich (zentral)

Rettungsleitstelle Chamonix (PGHM)

15

0033 / 450 / 53 16 89

4. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mit bis zu € 1.500.000 oder aus Sachschäden mit bis zu € 150.000, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach § 2 Nr. 1 bis 3 VB ASS 2007 ergeben.

Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport

(siehe § 2 VB ASS 2007) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas

(siehe § 3 VB ASS 2007) und Expeditionen.

Informationen zu Expeditionen und zur Expeditionsversicherung finden Sie unter Spitzenbergsport „Expeditionsversicherung“.

Rettung in den Bergen:
Europaweit gilt die mobile Notrufnummer 112